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Der Skilift Penkavci vrch - Skilaufen 1000 m ü.M.
Schneezustand: 0 cm > Neuer Schnee: 0 cm am 26.02.2024
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Betriebsverhältnisse

Die Betriebsleiter
DUDEK Jaroslav (+420 603 317 726)
Die lokale Betriebsvorschrift
  • Der Skilift ist bestimmt nur für die Skiläuferbeförderung. Die Skiläufer sind solche Personen, die zu den Füßen festgemachte Skiausrüstung (die Skier, die Snowboarden usw.) benutzen. Die Beförderung der Bagagen oder anderer Sachen kann erlaubt werden, wenn die Sicherheit der Personen und des Skiliftes nicht bedroht ist.
  • Der Skilift ist in Betrieb täglich von 9 Uhr bis 16 Uhr bei den normalen Wetterverhältnissen.
  • Auf Grund der Betriebssicherheit bei der Entdeckung der atypischen Gefahr, die nicht beseitigt werden kann, ist der Betreiber vom Skilift verpflichtet den Skilift oder den Pistenteil abzustellen. Zu diesen Gründen gehören:
    1. totale Unfahrbarkeit der Piste wegen ungünstiger Klimabedingungen (vereiste Flächen, zusammenhangslose Schneeschicht, kleine Schneedecke)
    2. die Kalamitätsituationen (starker Wind, der Nebel, die Schneekalamität, der intensive Frost)
    3. außergewöhnliche Pistengestaltung nach dem großen Schneestrom
  • Solange der Skilift außer Betrieb wegen der technischen Gründe mehr als 2 Stunden ist, haben die Benutzer das Anrecht auf die Fahrgelderstattung (relativer Teil der Fahrkosten). Im Fall, dass der Skilift wegen der atypischen Gefahr geschloßen wird, gibt man das Fahrgeld nicht zurück.
  • Wenn der Skifahrer einen Unfall auf der Piste (kurzerhand auf der Fläche vom Skilift) erleidet, ist er unbedingt verpflichtet es sofort zu der Skiliftbedienung anzumelden.
  • Den Vorzugsantritt haben die Skiliftbedienung oder die Mitglieder der Bergwacht.
  • Die Benutzung der Piste ist verboten nach der Betriebsbeendung.
  • Jeder Benutzer der Piste ist verpflichtet die FIS Verhaltensregeln zu kennen. Solange der Benutzer jemandem bei der Mißachtung der FIS Verhaltensregeln eine Verletzung verursacht, ist dafür verantwortlich.
FIS Verhaltensregeln
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10 FIS Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Aktuellen Informationen

+420 603 317 726

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